KOMPETENZ,

ENGAGEMENT,

RECHT FÜR SIE.

Kanzlei Vaihingen Enz

AUCH IN SCHWIERIGEM

EINE LÖSUNG.

GELÄNDE FINDEN WIR

Anwalt Vaihingen Enz

IHR VERTRAUEN VERDIENEN

TAG FÜR TAG.

DER ERFOLG UNSERER MANDANTEN IST UNSER ZIEL!

Seit Kanzleigründung im Jahr 1978 sind wir ein verlässlicher Partner kleinerer und mittlerer Freiberuflerpraxen, Gewerbetreibender, Handwerker und mittelständischer Unternehmen, Vertragsgestaltungen und Begleitung bei Gründungen und Unternehmensnachfolge,  sowie Privatpersonen mit all deren Anliegen. Konsequent haben wir die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Praxis im Arbeits-,Miet-,Verkehrs-, Erbrecht-, Straf- und Ordungswidrigkeitenrecht gesetzt und uns in vielen weiteren Tätigkeits- und Interessenfeldern profiliert.

Mit Erfolg sind wir auch im Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso für unsere Freiberufler , Selbständige und Firmen – und Handwerkskunden tätig, die unser Engagement und unsere Hartnäckigkeit schätzen und uns oft schon seit Jahrzehnten ihr Vertrauen schenken.

Unser Erfolg und die Wertschätzung unserer Mandanten ist dabei die beste Empfehlung und Ziel und Ansporn unseres täglichen Handelns!

Die Motivation der Rechtsanwälte und unseres Personals zeigt sich auch in kontinuierlichen Fort- und Weiterbildungen, sowie dem Erwerb von Fachanwaltsqualifikationen.

KOMPETENZ IN DEN RECHTSGEBIETEN

Wirtschaft und Unternehmen:

  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Bau- und Werkvertragsrecht (Unternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten,usw.)
  • Erbrecht (Unternehmensnachfolge s.u., Betriebsübergabe, usw.)
  • Forderungsbeitreibung, Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht
  • Gewerbe-, Wirtschafts- und Handwerksrecht
  • Kauf- und Handelsrecht
  • Unternehmensnachfolge, Planung und Übergabe, Unternehmenskauf
  • Gesellschaftsrecht
  • Kommunalrecht
  • und vieles mehr

Auto und Verkehr:

  • Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Führerscheinangelegenheiten
  • Verkehrsrecht (Unfallabwicklung und Schadensdurchsetzung)
  • Versicherungsrecht ( Haftpflicht und Kaskoschäden, Regressabwehr- und Durchsetzung, Unfallinsassenversicherung)
  • und vieles mehr

Privat und Sonstiges:

  • Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, usw.)
  • Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse, Schenkungen, usw.)
  • Grundstücks-, Makler und Immobilienrecht
  • Kaufrecht
  • Miet-, Pacht- und WEG-Recht
  • Versicherungsvertragsrecht und Schadensbegleitung
  • Arzthaftungsrecht
  • Nachbarrecht
  • Sozialrecht
  • Verwaltungsrecht
  • und vieles mehr

AKTUELLE NEWS

Telefonischer Erstkontakt erbeten

Wir dürfen  Sie bitten wegen eines Termines zunächst telefonisch Kontakt (07042/2896-0) zu uns aufzunehmen in der Zeit von Montag-Donnerstag: 8.30 Uhr-12.00 Uhr, Mo.-Do. von 14.00 Uhr-18.00 Uhr und Freitag von 08.30 Uhr-12.00 Uhr. Freitagnachmittag ab 14.00 Uhr geschlossen!

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.

Wir  sind zu unseren gewohnten Bürozeiten oder nach Vereinbarung  natürlich auch persönlich für Sie da. Wir bitten Sie gegebenenfalls Post, Fax und Mail für die Übermittlung von Unterlagen zu nutzen.

Ihre Kanzlei

Arbeitsrecht –  Grundsatzentscheidung zu Mindestvergütung und fiktiver Karriere für Betriebsratsmitglieder

Mit Urteil vom 20.3.2025 Az. 7 AZR 179/24 hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) entschieden, dass Betriebsratsmitglieder durch ihr Amt nicht benachteiligt werden dürfen und eine fiktive Karriereentwicklungen bei der Vergütung Bemessung berücksichtigt werden muss.

Betriebsrat Schulungsformat in Präsenz oder Online-Webinar- Beurteilungsspielraum?

Darf der Betriebsrat selbst entscheiden, ob er ein Mitglied lieber auf eine Präsenzveranstaltung schickt, auch wenn die betriebliche Reisekostenregelung überschritten würde oder muss er sich auf eine dem Inhalt nach gleiche Online-Veranstaltung verweisen lassen.

Das BAG hat im Beschluss vom 07.02.2024, 7 ABR 8/23 festgelegt, dass dem Betriebrat hier ein Beurteilungsspielraum zusteht, vor allem, wenn die Möglichkleit des Gedanken – und Erfahrungsaustausches über die Gremienarbeit erfolgen soll.

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!

Arbeitsrecht-   Neues zu Krankmeldung bei Kündigung

legt ein Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Antritt des Resturlaubes eine Krankmeldung vor, die taggenau dann endet, bevor er seinen Resturlaub antritt, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

erschüttern, wenn die Gesamtschau aller Umstände Zweifel an dem Krankheitszustand begründen.  BAG Urteil vom 15.1.2025, Az. 5 AZR 284/24

Immobilienmakler-Recht  Online-Maklervertrag

Ein online abgeschlossener Maklervertrag ohne eine klaren zahlungspflichtigen Hinweis, z.B. durch einen sogenannten „zahlungspflichtig bestellen-Button“, kann unwirksam sein, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss nicht explizit per Schaltfläche seine Zahlungsverpflichtung bestätigt hat. Folge dessen ist, dass kein Anspruch auf die Maklerprovision besteht. BGH Urteil vom 9.10.2025, Az. I ZR 159/24

Mietrecht- Rückgabeverlangen des Vermieters notwendig, um eine Nutzungsentschädigung beanspruchen zu können

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Vermieter keine Nutzungsentschädigung verlangen können, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung nicht zurückgegeben wurde, sofern der Vermieter/in die Wohnung gar nicht ausdrücklich zurückverlangt hat (sogenannter Rückerlangungswille).  BGH Urteil  vom 18.6.2025 Az. VIII ZR 291/23.

WEG-Recht-  Haftung für Verkehrssicherheit eines Vermieters bei vereisten Wegen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Der BGH hat mitUrteil vom 6.8.2025, Az. VIII ZR 250/23, entschieden, dass der Vermieter auch für solche Wege haftet, die im Gemeinschaftseigentum stehen, z.B. im Falle von Glätteunfällen trotz  gemeinschaftlicher Eigentumsstruktur.

Verkäufer haftet für Schäden am Haus. Käufer muss mit Schadensbeseitigung nicht in Vorleistung, Klage auf Kostenvoranschlagbasis möglich, BGH 12.03.2021 V ZR 33/19.

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